Grössenkriterien für eine Kern-FER Anwendung
Falls zwei der nachstehenden Kriterien in zwei aufeinander folgenden Jahren nicht überschritten werden, kann eine Organisation die Kern-FER anwenden:
Falls zwei der nachstehenden Kriterien in zwei aufeinander folgenden Jahren nicht überschritten werden, kann eine Organisation die Kern-FER anwenden:
Bilanzsumme
Jahresumsatz
Vollzeit im Jahresdurchschnitt
Konzerngruppen haben zusätzlich Swiss GAAP FER 30 «Konzernrechnung» anzuwenden. In diesem Standard sind alle Regeln zusammengefasst, welche die Konsolidierung betreffen. Unternehmensgruppen haben deshalb als kleine Organisationen (gemäss Grössenkriterien in Swiss GAAP FER 1 «Grundlagen») die Kern-FER und Swiss GAAP FER 30 bzw. als mittelgrosse Organisationen die Kern-FER, die weiteren Swiss GAAP FER und Swiss GAAP FER 30 einzuhalten.
Kotierte Publikumsgesellschaften müssen zusätzlich Swiss GAAP FER 31 «Ergänzende Fachempfehlung für kotierte Unternehmen» einhalten. Die ausschliessliche Anwendung der Kern-FER ist für kotierte Unternehmen nicht zugelassen.