Projektprozess

Projekte der Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung durchlaufen für gewöhnlich zwei aufeinanderfolgende Phasen:

Themenwahl

Massgebend für die Themenwahl sind die Aktualität und die Bedeutung der Probleme für die Praxis der Rechnungslegung. Der Fachausschuss entwirft jeweils ein Arbeitsprogramm, das von der Fachkommission besprochen und genehmigt wird. Das Arbeitsprogramm enthält die zu bearbeitenden Themen, die Dringlichkeit der Bearbeitung und deren zeitlichen Rahmen.

Phase 1: Überprüfungsverfahren

Das Überprüfungsverfahren ist eine Vorprojektphase, in der entweder eine bestehende Fachempfehlung auf deren Aktualität, Relevanz und Vollständigkeit hin überprüft wird und/oder für ein aktuelles Thema oder eine wichtige dringliche Problemstellung eine Auslegeordnung erstellt wird.

Ein Überprüfungsverfahren wird von der Fachkommission an den Fachausschuss (im Rahmen der Besprechung und Verabschiedung des Arbeitsprogramms des Fachausschusses) in Auftrag gegeben. Der Fachausschuss ist das operative Gremium, das die für das Überprüfungsverfahren eingesetzte interne Arbeitsgruppe unterstützt und überwacht, dass sämtliche wichtige Themen adressiert und im Sinne der Fachkommission priorisiert werden. Die eingesetzte Arbeitsgruppe ist angehalten, ihre Informationen bzw. Analysen breit abzustützen und kann daher auch externe Informationen wie Rückmeldungen von Anwendern, akademische Literatur, Meinungen von Fachexperten usw. mitberücksichtigen. Je nach Komplexität und Umfang kann ein Überprüfungsverfahren zwischen wenigen Monaten und etwa 1 Jahr dauern. Das Ergebnis des Überprüfungsverfahrens dient der Fachkommission als Entscheidungsgrundlage für die Festlegung weiterer Schritte, die die Lancierung eines Projektes zur Überarbeitung einer bestehenden oder zur Ausarbeitung einer neuen Fachempfehlung beinhalten kann. Die Öffentlichkeit wird über das Ergebnis von Überprüfungsverfahren informiert.

Gründe für ein Überprüfungsverfahren:

  • Sicherstellen der Aktualität, Relevanz und Vollständigkeit der Fachempfehlungen
  • Hilfestellung für Anwendungsschwierigkeiten
  • Beseitigung von Regulierungslücken und Überregulierungen
  • Gewährleistung der Praxisnähe der Swiss GAAP FER

Phase 2: Projektdurchführung

Je nach Ausgang des Überprüfungsverfahrens entscheidet die Fachkommission, ein Projekt durchzuführen, was bedeutet, dass es in die Phase 2 übergeht. Alternativ kann die Fachkommission aber auch nach dem Überprüfungsverfahren zum Schluss kommen, dass keine Anpassungen notwendig sind, sodass es keine weiteren Schritte nach Phase 1 gibt.

Die Projektdauer hängt wiederum stark vom Projektumfang, der Komplexität und den verschiedenen Ansprüchen der Interessensgruppen ab. Im Schnitt dauert die Phase 2 ungefähr 2 Jahre. Kleinere eingrenzbare Themengebiete können dabei auch schneller bearbeitet werden.

Die Projektdurchführungsphase (Phase 2) ist wie folgt unterteilt:

0.

Überprüfungsverfahren / Projektevaluation (Phase I)

1.

Erstellen eines ersten Entwurfs:

Die vom Fachausschuss eingesetzten Subkommissionen erarbeiten einen Entwurf zuhanden des Fachausschusses.

2.

Diskussion und Überarbeitung des Entwurfs:

Der Fachausschuss diskutiert und überarbeitet mit Vertretern der Subkommissionen die Entwürfe.

3.

Finalisierung und Verabschiedung des Entwurfs:

Der bereinigte Empfehlungsentwurf wird im Rahmen der Fachkommission behandelt.

4.

Vernehmlassung:

Der Vernehmlassungstext wird in einschlägigen Fachzeitschriften und auf der Website der Swiss GAAP FER publiziert.

5.

Überarbeitung des vernehmlassten Entwurfs:

Der Fachausschuss sorgt für die Beachtung der Ergebnisse dieser Vernehmlassung bei der Erarbeitung der definitiven Fassung.

6.

Beschluss und Inkraftsetzung der Fachempfehlung:

Eine Fachempfehlung kann nur durch Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit der Fachkommission in Kraft gesetzt werden.