Swiss GAAP FER 28
– Zuwendungen der öffentlichen Hand

Projektbeschreibung

Das Projekt hatte das Ziel, Regelungen zur Bilanzierung und Berichterstattung von Zuwendungen der öffentlichen Hand unter Swiss GAAP FER zu erarbeiten. Zunächst wurde in einem Überprüfungsverfahren eruiert, ob Regelungsbedarf zu dem Thema besteht oder die vorhandenen Regelungen ausreichend sind. Dabei wurde unter anderem die Öffentlichkeit befragt. Das Überprüfungsverfahren ergab, dass die aktuellen Regelungen unter Swiss GAAP FER nicht ausreichend sind und Handlungsbedarf besteht, weshalb die Fachkommission an der 74. Sitzung den einstimmigen Entscheid getroffen hat, ein Projekt zur Erarbeitung von Regelungen zu lancieren. Eine Arbeitsgruppe hat anschliessend Regelungen in Form einer neuen, eigenständigen Fachempfehlung erarbeitet. Dieser Entwurf wurde durch die Fachkommission an der 77. Sitzung zur Vernehmlassung genehmigt. Die Vernehmlassung fand vom 15. März 2021 bis zum 30. Juni 2021 statt. Die zahlreichen Vernehmlassungseingaben wurden evaluiert und der Entwurf überarbeitet. Die finale Fachempfehlung wurde von der Fachkommission an der 80. Sitzung als «Swiss GAAP FER 28 – Zuwendungen der öffentlichen Hand» verabschiedet. Die neue Fachempfehlung ist für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2024 anzuwenden, wobei eine vorzeitige Anwendung erlaubt ist.

Gründe für das Überprüfungsverfahren

Zuwendungen der öffentlichen Hand sind ein wesentlicher Teil des öffentlichen Haushalts und betreffen eine Vielzahl von Swiss GAAP FER anwendenden Unternehmen und Nonprofit-Organisationen. In den Swiss GAAP FER werden die bilanzielle Behandlung und die Offenlegung von Beiträgen der öffentlichen Hand in Swiss GAAP FER 21 und Swiss GAAP FER 24 behandelt. Im Vergleich zu anderen Regelwerken, sind die Regelungen der Swiss GAAP FER weniger umfassend. Im Rahmen des Überprüfungsverfahrens wurde festgestellt, dass die bilanzielle Behandlung und die Offenlegung unterschiedlich erfolgen und Unklarheiten in der Anwendung der aktuellen Swiss GAAP FER bezüglich Zuwendungen der öffentlichen Hand bestehen.

Zusammensetzung der Arbeitsgruppe

Die Arbeitsgruppe berücksichtigte verschiedene Anspruchsgruppen und war breit aufgestellt. Neben Anwendern von Unternehmen und Nonprofit-Organisationen waren auch Vertreter aus der öffentlichen Finanzverwaltung sowie Wirtschaftsprüfer vertreten.

Die Arbeitsgruppe wurde von Michael Annen geleitet, der gleichzeitig Mitglied des Fachausschusses der Stiftung FER ist.

Bitte richten Sie allfällige Fragen an Michael Annen, Mitglied des Fachausschusses/Projektleiter «Zuwendungen der öffentlichen Hand», E-Mail: fachsekretaer@fer.ch.

Projektabschluss und Begleitartikel

Der überarbeitete Entwurf wurde an der 80. Sitzung der Fachkommission vom 30. November 2021 verabschiedet. Die Fachempfehlung tritt als Swiss GAAP FER 28 per 1. Januar 2024 in Kraft.

 

EXPERT FOCUS: Die neue Fachempfehlung Swiss GAAP FER 28 «Zuwendungen der öffentlichen Hand»

TREX: Die neue Fachempfehlung Swiss GAAP FER 28 «Zuwendungen der öffentlichen Hand»

EXPERT FOCUS: Anwendung von Swiss GAAP FER 28 bei Swiss-GAAP-FER-21-Abschlüssen

TREX: Anwendung von Swiss GAAP FER 28 bei Swiss-GAAP-FER-21-Abschlüssen

Fragen zum Projekt

Sie können uns Ihre Frage über das untenstehende Kontaktformular oder per E-Mail an fachsekretaer@fer.ch zukommen lassen.

Projektstatus

  1. Überprüfungsverfahren / Projektevaluation (Phase I) (abgeschlossen)
  2. Erstellen eines ersten Entwurfs (abgeschlossen)
  3. Diskussion und Überarbeitung des Entwurfs (abgeschlossen)
  4. Finalisierung und Verabschiedung des Entwurfs (abgeschlossen)
  5. Vernehmlassung (abgeschlossen)
  6. Überarbeitung des vernehmlassten Entwurfs (abgeschlossen)
  7. Beschluss und Inkraftsetzung der Fachempfehlung (abgeschlossen)