Swiss GAAP FER 16
Vorsorgeverpflichtungen

Beschreibung

Diese Fachempfehlung behandelt die Rechnungslegung über die tatsächlichen wirtschaftlichen Auswirkungen von Vorsorgeverpflichtungen auf die Organisation (Arbeitgeber). Unter Vorsorgeverpflichtungen werden alle Verpflichtungen aus Vorsorgeplänen und Vorsorgeeinrichtungen verstanden, welche Leistungen für Ruhestand, Todesfall oder Invalidität vorsehen. Da in der Schweiz die Personalvorsorge verselbständigt sein muss, wird in der Empfehlung zur Vereinfachung der Begriff Vorsorgeeinrichtung verwendet. Die Fachempfehlung richtet sich nicht an die Vorsorgeeinrichtungen selbst. Mit der Erfassung der tatsächlichen wirtschaftlichen Auswirkungen der Vorsorgeeinrichtungen durch die Organisation ist keine rechtsverbindliche Wirkung zu Gunsten oder zu Lasten einer Vorsorgeeinrichtung verbunden.

Die Darstellung der tatsächlichen wirtschaftlichen Auswirkungen aus Vorsorgeverpflichtungen bedingt die Klärung, ob im Zeitpunkt des Bilanzstichtags zusätzlich zu den berücksichtigten Beitragsleistungen der Organisation und den damit zusammenhängenden Abgrenzungen, weitere Aktiven (wirtschaftlicher Nutzen) oder Passiven (wirtschaftliche Verpflichtungen) bestehen. Die Fachempfehlung verlangt die Erfassung der Differenz zwischen den jährlich ermittelten wirtschaftlichen Nutzen bzw. Verpflichtungen in der Erfolgsrechnung.

Seit dem 1.1.2005 erstellen schweizerische Personalvorsorgeeinrichtungen ihre Jahresrechnung gemäss Swiss GAAP FER 26. Diese Jahresrechnungen weisen vorhandene Über- und Unterdeckungen sowie gesondert bestehende Arbeitgeberbeitragsreserven von Organisationen aus und bilden zusammen mit vertraglichen Regelungen eine geeignete Grundlage für die notwendigen Beurteilungen. Zusätzliche Berechnungen seitens der Organisation sind deshalb nicht notwendig, können jedoch im Sinne einer Option entsprechend international anerkannter Regelwerke erstellt und verwendet werden.

Entstehungsgeschichte

1995 Eine Subkommission unter der Leitung von Daniel Suter nimmt ihre Tätigkeit auf und erarbeitet einen ersten Entwurf von FER 16 Pensionsverpflichtungen.
1998 Die Fachkommission verabschiedet FER 16 Vorsorgeverpflichtungen. Die Fachempfehlung soll per 1. Januar 2000 in Kraft treten. Dabei wird adressiert, wie Vorsorgepläne nach dem Leistungs- bzw. Beitragsprimat abzubilden sind. Ferner werden die Elemente des Vorsorgeaufwands definiert und es wird darauf eingegangen, unter welchen Umständen Arbeitgeber ein Aktivum im Zusammenhang mit Vorsorgeplänen in ihrer FER-Bilanz zeigen können; diesbezüglich besteht grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen Aktivierung und Offenlegung im Anhang.
2000 Die Fachkommission beschliesst im Dezember 2000 noch einmal Änderungen an FER 16. Dabei handelt es sich nicht um inhaltliche Anpassungen, sondern um Klarstellungen, welche Auslegungsproblemen vorbeugen sollen, die sich abgezeichnet haben. Das Datum der Inkraftsetzung wird rückwirkend um drei Monate verschoben.

Erstmaliges Inkrafttreten der Fachempfehlung. FER 16 ist anzuwenden für Geschäftsjahre, welche am 1. April 2000 oder später beginnen.

2004/2005 Überarbeitung der Fachempfehlung aufgrund von Änderungen an der BVV2 (Personalvorsorgeeinrichtungen müssen seither Swiss GAAP FER 26 anwenden) und dem BVG (Sanierungsmassnahmen) per 1. Januar 2005.
Fundamentale konzeptionelle Änderung: Abkehr von der bisher starken Orientierung an IAS 19 (dynamische Berechnungen, Korridormethode). Die Überarbeitung soll insbesondere für KMU Erleichterungen bringen.
2006 Die überarbeitete Fachempfehlung tritt per 1. Januar 2006 in Kraft.
2010 Die Fachkommission beschliesst, das Wahlrecht in FER 16/4 (Darstellung der wirtschaftlichen Auswirkungen nach einer dynamischen Methode gemäss einem international anerkannten Rechnungslegungsstandard, wie z.B. IAS 19) zu streichen. Damit fällt auch die dazugehörige Erläuterungsziffer FER 16/13 weg. Die Anpassung erfolgt, um Widersprüche im Zusammenhang mit Wertanpassungen über das sonstige Ergebnis («other comprehensive income») zu vermeiden, welche nach Swiss GAAP FER nicht vorgesehen, unter IAS 19 aber seit 2013 verpflichtend sind (Neubewertungserfolg).
2011 Die überarbeitete Fachempfehlung tritt per 1. Januar 2011 in Kraft.
2021 Die Fachkommission beauftragt den Fachausschuss ein Überprüfungsverfahren (ÜPV) zu Swiss GAAP FER 16 durchzuführen.
Seit 2023 Erneute Überarbeitung durch eine Subkommission unter der Leitung von Dr. Silvan Loser. Im Fokus der Überarbeitung stehen:

  • Behandlung ausländischer Vorsorgepläne
  • Angaben zu Schweizer Vorsorgeplänen
  • Offenlegungen / Anhangstabelle

Literatur (Auswahl)

  • Suter Daniel, «Die Anwendung der FER 16 Vorsorgeverpflichtungen. Wahlmöglichkeiten bei erstmaliger Anwendung», Der Schweizer Treuhänder, 12/1999, S. 1247-1252.
  • Meyer Conrad, Suter Daniel, «Swiss GAAP FER 16 – Wesentliche Erleichterungen geplant. KMU-freundliche Vereinfachungen – rückwirkende Inkraftsetzung auf 1. Januar 2005», Der Schweizer Treuhänder, 9/2005, S. 635-638.
  • Suter Daniel, «Vorsorgeverpflichtungen nach Swiss GAAP FER 16. Ein Erfahrungsbericht», Der Schweizer Treuhänder, 5/2008, S. 357-361. (Korrigenda in Ausgabe 9/2008 ist zu beachten.)
  • Suter Daniel, «Anwendung von Swiss GAAP FER 16. Vorsorgeverpflichtungen», Der Schweizer Treuhänder, 5/2011, S. 351-355.
  • Loser Silvan, «Swiss GAAP FER 16 ‘Vorsorgeverpflichtungen’ wird überarbeitet», EXPERT FOCUS, Oktober 2023, S. 484.