Swiss GAAP FER 40
Rechnungslegung für Versicherungsunternehmen
Beschreibung
Für die Rechnungslegung für Versicherungsunternehmen gelten in Ergänzung und teilweiser Abänderung der Fachempfehlungen die besonderen Vorschriften von Swiss GAAP FER 40. Als Versicherungsunternehmen im Sinne von Swiss GAAP FER 40 gelten insbesondere Versicherer, ungeachtet ihrer Rechtsform, die überwiegend Leistungen als Schaden-, Lebens- und Rückversicherer erbringen. Versicherungsunternehmen haben das Rahmenkonzept und die übrigen Fachempfehlungen sowie Swiss GAAP FER 30 für Konzernrechnungen und Swiss GAAP FER 31 im Falle einer Kotierung anzuwenden. Die Bestimmungen dieser Fachempfehlung (wie z.B. Darstellung und Gliederung, Bewertung) gehen denjenigen der übrigen Fachempfehlungen vor.