Swiss GAAP FER 41
Rechnungslegung für Gebäudeversicherungen und Krankenversicherer
Beschreibung
Die besonderen Empfehlungen gelten für die Jahresrechnungen der Krankenversicherer nach Art. 2 KVAG und die Jahresrechnungen der Gebäudeversicherungen. Zusätzlich gelten das Rahmenkonzept und die übrigen Fachempfehlungen (und Swiss GAAP FER 30 für Konzernrechnungen). Die Bestimmungen dieser Fachempfehlung gehen denjenigen der übrigen Fachempfehlungen vor. Es gilt der übergeordnete Grundsatz von Swiss GAAP FER, wonach die Jahresrechnung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln hat. Es sind Rückstellungen für Risiken in den Kapitalanlagen sowie versicherungstechnische Schwankungs- und Sicherheitsrückstellungen erlaubt.