Die Stiftung

Rechtsform und Arbeitsweise der FER

Rechtsträgerin der Fachkommission für Empfehlungen zur Rechnungslegung ist eine 1984 errichtete Stiftung. Der Stiftungsrat beruft bis zu 30 Mitglieder in die Fachkommission. Die Berufung erfolgt ad personam aber unter Berücksichtigung des Umfelds und der Interessen der betreffenden Mitglieder.

Im Sinne des Koalitions- oder Interessenabwägungsmodells soll die personelle Zusammensetzung der Fachkommission verschiedene Interessengruppen (aber auch die Sprachregionen) möglichst ausgewogen berücksichtigen. Die Behörden wirken durch (nicht stimmberechtigte) Beobachter in der Kommission mit.

Die laufenden Arbeiten, v. a. die Vorarbeiten für die Formulierung oder die Änderung von Fachempfehlungen, werden durch den Präsidenten der Fachkommission, einen maximal sechsköpfigen Fachausschuss (der von der Fachkommission aus ihrem Kreis berufen wird) und einen Fachsekretär betreut. Die Themenvorgabe für die Ausarbeitung von Fachempfehlungen erfolgt in der Fachkommission.

Der Fachausschuss überträgt die Vorbereitungsarbeiten an eine Subkommission, die in der Regel von einem seiner Mitglieder geleitet wird und in der die interessierten Kreise vertreten sind.

Als Revisorin der Stiftung amtet die Deloitte AG.

Zweck

Bezweckt, eine „Fachkommission für Empfehlungen zur Rechnungslegung“ von höchstens 30 Personen zu schaffen und dafür zu sorgen, dass in dieser Fachkommission stets Persönlichkeiten aus der Wirtschaft, der Revision und dem Rechnungswesen, von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, von den Hochschulen, der öffentlichen Hand und von anderen an der Rechnungslegung interessierten Kreisen in angemessener Zusammensetzung vertreten sind.

Die Fachkommission hat den Auftrag, Empfehlungen zur Rechnungslegung auszuarbeiten, die auf schweizerische Verhältnisse Rücksicht nehmen und den Unternehmungen gangbare Wege aufzeigen.

Diese Empfehlungen sollen dazu beitragen, die Rechnungslegung in der Schweiz zu harmonisieren, die Vergleichbarkeit zu verbessern und generell die Qualität der Rechnungslegung in der Schweiz zu erhöhen.

Die Fachkommission kann auch zu allgemein interessierenden Einzelfragen Stellung nehmen. Die Verbreitung der Empfehlungen soll gefördert werden und deren Anwendung und Prüfung durch die Revisionsstellen soll dazu beitragen, die Akzeptanz der Jahresrechnung von Schweizer Unternehmen im Ausland zu erhöhen.

Eintrag Handelsregister St. Gallen

Chronologie

  1. 2015

    Fokussierung auf Qualität bei der Umsetzung der Swiss GAAP FER

    Im Rahmen unseres Leitbildes richtet die Stiftung FER mit Prof. Dr. Peter Leibfried als Präsidenten der Fachkommission ihr Augenmerk verstärkt auf die Erhöhung der Qualität der Rechnungslegung  in der Schweiz und fördert durch die gezielte Lancierung von verschiedenen Veranstaltungsformaten die Schaffung einer aktiven Gemeinschaft von Anwendern (z.B. Jahreskonferenz, Swiss GAAP FER vor Ort etc.).

  2. 2009 - 2014

    Konsolidierung und Verfeinerungen der Fachempfehlungen

    Die Zahl der FER Anwender steigt stark an. Die FER überarbeitet die bestehenden Regelungen sanft und schliesst wichtige Regulierungslücken wie z. B. zur Umsatzerfassung.  Um den Besonderheiten kotierter Unternehmen im Sinne einer öffentlichen Rechenschaftspflicht Rechnung zu tragen, verabschiedet die FER ausserdem Swiss GAAP FER 31 Ergänzende Fachempfehlungen für kotierte Unternehmen, die zu einer höheren Transparenz und besserer internationaler Vergleichbarkeit führt.

  3. 2000 - 2008

    Konsequente Ausrichtung auf kleine und mittlere Unternehmen

    Ausgehend von den Anforderungen von kleinen und mittleren Unternehmen werden die Fachempfehlungen unter der Leitung des Fachkommissionspräsidenten, Prof. Dr. Conrad Meyer, neu aufbereitet. Der neue modulare Aufbau besteht aus den folgenden vier Bausteinen: dem Rahmenkonzept, den Kern-FER, weiteren Standards sowie Swiss GAAP FER für Konzerngruppen. Zusätzlich werden die Fachempfehlungen durch wichtige Branchenregelungen, insbesondere Swiss GAAP FER 26 für Einrichtungen der Personalvorsorge, vervollständigt.

  4. 1995 - 1999

    Einbezug Schweizer Spezialitäten

    Neben der Verfeinerung und Vervollständigung der Fachempfehlungen zu den wichtigsten Positionen der Jahresrechnung werden Schweizer Spezialitäten wie beispielsweise bei der Altersvorsorge berücksichtigt. Mit Swiss GAAP FER 21 für gemeinnützige Organisationen wurde 1997 erneut Neuland betreten.

  5. 1991 - 1994

    Rasante Weiterentwicklung der Fachempfehlungen

    Unter der Führung von Prof. Dr. Giorgio Behr werden die Fachempfehlungen aufgrund der Auswirkungen der Internationalisierung auf die finanzielle Berichterstattung rasch erweitert. Im Jahr 1994 erreicht die Zahl der Fachempfehlungen bereits 15. Mit der Fachempfehlung für Versicherungen Swiss GAAP FER 14 wagt sich die FER erstmals an branchenspezifische Regeln. Auch der heutige Marktauftritt der Swiss GAAP FER stammt aus dieser Zeit. Die Schweizer Börse nimmt die FER als einen von mehreren zulässigen Standards zur Rechnungslegung von Publikumsfirmen in ihr Kotierungsreglement auf.

  6. 1984 - 1990

    Erste Schritte zu mehr Transparenz

    Der FER gelingt es, erste Schritte in Richtung mehr Transparenz in der finanziellen Berichterstattung zu machen – trotz unterschiedlicher Interessen und Widerstände verschiedener Berufsgruppen.  So sind 1990 unter der Führung von Prof. Dr. André Zünd bereits fünf Fachempfehlungen verabschiedet. Auch eine Fachempfehlung für die Konzernrechnung ist darunter.

  7. 1984

    Gründung

    1984 lanciert EXPERTsuisse (ehemals Schweizer Treuhand-Kammer) auf Initiative des inzwischen emeritierten St. Galler Professors Dr. André Zünd die Idee der Gründung einer unabhängigen Institution, die sich mit der Weiterentwicklung von Rechnungslegungsstandards in der Schweiz befasst.