Der Stiftungsrat
Der Stiftungsrat vertritt die Stiftung nach aussen. Er ist unter anderem für die Wahl der Mitglieder und des Präsidenten der Fachkommission zuständig.
Bei der Zusammensetzung der Fachkommission achtet der Stiftungsrat auf eine ausgewogene Berücksichtigung verschiedener Interessensgruppen. Dazu gehören Ersteller, Prüfer, Adressaten, Berater, Politik, Verwaltung, Standardsetzer, Aufsichtsorgane und andere interessierte Parteien.
Der Stiftungsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Er konstituiert sich selbst und ergänzt sich selbst durch Kooptation. Die Mitglieder des Stiftungsrates sind ehrenamtlich tätig.